b) Einordnung der Geschehnisse Zum ambivalenten Hintergrund passen die Aussagen der Privatklägerin, die sie zunächst gegenüber dem Gutachter zum Ausdruck brachte. Sie gab an, sie würde es heute vielleicht nicht mehr so streng sehen mit der Vergewaltigung (pag. 1712). Wobei sie präzisierte, vielleicht schätze sie die Vorfälle jetzt weniger schlimm ein aus Mangel an Selbstbewusstsein (pag. 1713). Sie sei erst 2014 zur Polizei gegangen. Sie habe einfach gedacht, es (Anm.: die Übergriffe) gehöre zur Beziehung. Wäre sie früher zu Polizei gegangen, dann wäre der Beschuldigte inhaftiert worden, was sie nicht gewollt habe. Auch habe sie es (Anm.