Ambivalenz Dass die Privatklägerin gegenüber dem Beschuldigten eine Ambivalenz zeigt, bestätigen der Gutachter (pag. 1735) und mehrere der befragten Fachpersonen, die in der Vergangenheit mit der Privatklägerin zu tun hatten. So sagte K.________, die Privatklägerin habe unbedingt eine Familie sein wollen. Sie habe immer gependelt zwischen Wunsch und Wirklichkeit (pag. 345 Z. 81 ff.). M.________ sagte aus, sie habe die Privatklägerin so erlebt, dass die Liebe zu ihrem Mann immer noch da gewesen sei, und sie einfach kein Ende setzen konnte (pag. 359 Z. 57 f.). Alice P.___