237). Es ergibt sich bereits abgesehen von den einzelnen Tatvorwürfen ein Gesamtbild von einer durchwegs sehr schwierigen und konfliktreichen Beziehung zwischen der Privatklägerin und dem Beschuldigten. Die Auskunftsperson K.________ beschrieb die Beziehung zwischen der Privatklägerin und dem Beschuldigten aus ihrer Wahrnehmung folgendermassen: «Sie wollte ihm dienen, ihrem Traum, dem Mann, dem Kind und er wollte herrschen.» (pag. 347 Z. 208). Diese Beschreibung scheint zutreffend. Die Beziehung war von gegenseitigen Abhängigkeiten geprägt.