Am 8. April 2014 habe der Beschuldigte sie angerufen und unter Druck gesetzt, sie solle bei seinem Anwalt ein Formular unterschreiben, um zu bestätigen, dass er bei ihr wohne bzw. dass sie wieder ein Paar seien. Sie habe grosse Angst bekommen und habe dann das Frauenhaus angerufen, das sie anderntags an einem anderen Ort platziert habe (pag. 311 f. Z. 291 ff.). Nach Gesprächen im Frauenhaus entschloss sie sich dann gemäss eigenen Angaben zur Anzeige gegen den Beschuldigten (vgl. pag. 1715, pag. 2386). Am 24. April 2014 meldete sich die Privatklägerin bei der Polizei (pag. 237).