12 1491 Z. 26 f.). Zuerst habe die Privatklägerin mit dem Kind zum Beschuldigten gehen wollen. Ca. Anfang/Mitte Dezember 2013 habe sie dies nicht mehr gewollt. Irgendwann habe sie gesagt, dass er sie sexuell belästige (pag. 1491 Z. 43 f.). Ende Januar 2014 bezog die Privatklägerin eine eigene Wohnung in Biel an der T.________(Strasse) (pag. 310, 1696). Der Beschuldigte half ihr beim Umzug (pag. 339 Z. 384 f.). Mit Verfügung vom 31. März 2014 verweigerten die Migrationsdienste die beantragte Verlängerung der Aufenthaltsbewilligung des Beschuldigten (pag.