Die Privatklägerin habe immer wieder den Wunsch geäussert, dass sie eine Familie haben wolle. Es sei aber öfters zu Streit zwischen den Eheleuten gekommen. Der Beschuldigte habe sie oft dermassen bedroht, dass sie erkannt habe, dass es so nicht weiter gehen könne und bei den Betreuern Schutz gesucht habe. Die Privatklägerin habe jeweils zwischen Wunsch und Wirklichkeit gependelt (pag. 345 Z. 72 ff.). Am 8. Juni 2012 stellte die Privatklägerin ein Eheschutzgesuch (pag. 418). Mit Entscheid vom 15. November 2012 genehmigte das angerufene Gericht die Trennungsvereinbarung (Trennung per 1. September 2012).