Die Privatklägerin und der Beschuldigte wohnten von nun an zusammen und heirateten am 8. Juli 2010 (pag. 637). Bei der Staatsanwaltschaft meinte die Privatklägerin, die Probleme hätten eigentlich schon am Hochzeitstag begonnen. Der Beschuldigte habe sich so stark betrunken, dass sie ihn fast nicht zum Termin habe bringen können (pag. 332 Z. 91 f.). Es sei ihr aufgefallen, dass er Drogen konsumiere. Er habe sehr viel Alkohol konsumiert und jeden Abend das gemeinsame Domizil verlassen. Er habe jeden Tag bis am Mittag geschlafen und nichts gearbeitet (pag. 307 Z. 74 ff.).