Die Privatklägerin sagte, sie sei damals psychotisch gewesen. Dass ein Mann sie habe heiraten wollen, habe ihr gut getan. Er habe ihr gesagt, wenn sie ihn nicht heirate, sei sie schuld, wenn er ausgeschafft werde (pag. 307 Z. 51 ff.). Der Beschuldigte sei dann aus der Klinik geschmissen worden und sie habe ihm den Hausschlüssel zu ihrer Wohnung in Wabern gegeben und rund einen Monat später sei sie aus der Waldau ausgetreten (pag. 307 Z. 57 ff.). Die Privatklägerin und der Beschuldigte wohnten von nun an zusammen und heirateten am 8. Juli 2010 (pag.