Die folgenden Erwägungen gelten als Ergänzung der vorinstanzlichen Beweiswürdigung. 8.4.2 Zur Beziehung der Privatklägerin und des Beschuldigten Der Ablauf und die Art der Beziehung zwischen der Privatklägerin und dem Beschuldigten kann anhand der Aussagen der beiden sowie der Auskunftspersonen rekonstruiert werden. Die Privatklägerin und der Beschuldigte lernten sich im Frühjahr 2010 in der UPD Waldau (Universitätsklinik für Psychiatrie und Psychotherapie) kennen (pag. 276 Z. 28, 306 Z. 46, 1695). Der Beschuldigte wollte von Beginn weg heiraten. Die Privatklägerin sagte, sie sei damals psychotisch gewesen.