In der Trennungszeit hätten er und die Privatklägerin sich jede Woche gesehen. Einmal sei er zu ihr gegangen, mal sei sie mit dem Kind zu ihm gekommen. Dies sei so gewesen, als sie im «G.________» gewohnt habe (pag. 2394). Er fragte, wie er seine Frau drei Jahre lang vergewaltigt haben solle. 2010 habe sie bei der Polizei angerufen. Sie habe den Mut gehabt, der Polizei zu sagen, was passiert sei. Danach sei sie dann ins Frauenhaus gegangen und sei dann zu ihm nach Marokko gekommen. Er wisse nicht, wie es eine Vergewaltigung geben solle, ohne zerrissene Kleider oder so. Die Privatklägerin habe behauptet, er nehme Drogen.