Sie sei in einer Angstphase gewesen. Unter der Sache mit dem Beschuldigten habe sie gelitten. Sie sei von ihm bedroht worden und sei mehrfach im Frauenhaus gewesen. Sie habe dort auch Bestätigung erhalten, dass sie nicht schuld sei und sich gegen ihn wehren dürfe. Es erleichtere sie, wenn man ihr glaube und sie merke, dass sie das Recht habe, etwas zu sagen (pag. 2386). Die Privatklägerin wirkte auf das Gericht ruhig und gefasst und in keiner Weise psychotisch. Der Beschuldigte sagte, er könne seine bisherigen Aussagen bestätigen (pag. 2393). In der Trennungszeit hätten er und die Privatklägerin sich jede Woche gesehen.