Bekannt und unbestritten sind die Diagnosen des Beschuldigten, der an einer paranoiden Schizophrenie leidet (zuletzt Austrittsbericht der Station Etoine vom 1. Oktober 2017, pag. 2363), und der Privatklägerin, die gemäss fo- rensisch-psychiatrischem Gutachten vom 2. September 2016 während des gesamten Tatzeitraums an einer schizoaffektiven Störung wechselnden Ausmasses litt (pag. 1731). Die Zeugin hat sich mit einer Entbindung ihrer Ärzte vom Arztgeheimnis nicht einverstanden erklärt. Ihre Diagnose ist daher unbekannt. Dass sie im Tatzeitpunkt unter psychischen Problemen litt, ist jedoch offensichtlich und ebenfalls unbestritten.