Von Amtes wegen wurden ein aktueller Strafregisterauszug (pag. 2370), ein Führungsbericht des Regionalgefängnisses Bern (pag. 2368), der Austrittsbericht der Station Etoine der letzten Einweisung (pag. 2363 ff.) und ein Führungsbericht des Regionalgefängnisses Thun (pag. 2372 f.) über den Beschuldigten eingeholt. Anlässlich der Berufungsverhandlung vom 27. November 2017 wurden die Privatklägerin als Auskunftsperson, E.________ als Zeugin sowie der Beschuldigten einvernommen (pag. 2385 ff.). II. Sachverhalt und Beweiswürdigung