2. Der Beschuldigte sei wie in erster Instanz schuldig zu erklären wegen 2.1 Vergewaltigung, mehrfach (insgesamt elfmal) begangen z.N. von C.________ in Wabern und Biel/Bienne in der Zeit vom 9./10.08.2010 bis Anfang März 2014 (Dispositiv II.1.1. bis 1.4.); 2.2 versuchter Vergewaltigung, begangen am 10.03.2011 in Bern z.N. von E.________; 2.3 Nötigung und Versuchs dazu, begangen z.N. von C.________ 2.3.1 im Juli 2011 in Wabern; 2.3.2 am 8. April 2014 in Biel/Bienne (Versuch). 3. Er sei zu verurteilen 3.1.zu einer Freiheitsstrafe von 45 Monaten.