Die gestellten und begründeten Anträge der Generalstaatsanwaltschaft lauteten folgendermassen (pag. 2398): 1. Es sei festzustellen, dass das Urteil des Regionalgerichts Berner Jura-Seeland vom 26. Januar 2017 insofern in Rechtskraft erwachsen ist, als der Beschuldigte von der Anschuldigung der Drohung, angeblich begangen im Zeitraum von August 2010 bis November 2011 in Wabern z.N. von C.________ ohne Ausrichtung einer Entschädigung und ohne Ausscheidung von Verfahrenskosten freigesprochen worden ist. 2. Der Beschuldigte sei wie in erster Instanz schuldig zu erklären wegen 2.1 Vergewaltigung, mehrfach (insgesamt elfmal) begangen z.N. von C.