2. Berufung Gegen dieses Urteil meldete der Beschuldigte, amtlich verteidigt durch Rechtsanwalt B.________, form- und fristgerecht die Berufung an (pag. 2051). Nach Zustellung der schriftlichen Urteilsbegründung mit Verfügung vom 29. Mai 2017 (pag. 2196 f.) erklärte der Beschuldigte am 13. Juni 2017 form- und fristgerecht die Berufung. Diese richtete sich ausdrücklich nicht gegen den Freispruch von der Anschuldigung der Drohung, hingegen gegen sämtliche Schuldsprüche, die damit zusammenhängenden Sanktionen und den Zivilpunkt (pag.