(im Folgenden: Privatklägerin) und zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren verurteilt. Zudem wurde eine stationäre therapeutische Massnahme angeordnet. Schliesslich wurde der Beschuldigte zur Bezahlung einer Genugtuung an die Privatklägerin im Betrag von CHF 12‘000.00, zuzüglich fünf Prozent Zins seit dem 1. März 2014 verurteilt. Er wurde in Sicherheitshaft versetzt (pag. 2022 ff.).