1. Erstinstanzliches Urteil Mit Urteil des Regionalgerichts Berner Jura-Seeland (Kollegialgericht) vom 26. Januar 2017 wurde A.________ (im Folgenden: Beschuldigter) freigesprochen von der Anschuldigung der Drohung, angeblich mehrfach begangen im Zeitraum August 2010 bis November 2011 in Wabern zum Nachteil von C.________. Er wurde hingegen schuldig erklärt der mehrfachen Vergewaltigung zum Nachteil von C.________, der versuchten Vergewaltigung zum Nachteil von E.________, der Nötigung und des Versuchs dazu zum Nachteil von C.________ (im Folgenden: Privatklägerin) und zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren verurteilt.