Die Entschädigung für die angemessene Ausübung der Verfahrensrechte des Beschuldigten im oberinstanzlichen Verfahren wird später mit separatem Beschluss bestimmt. Fürsprecher B.________ wird aufgefordert, dem Gericht innert 10 Tagen seine detaillierte Kostennote zukommen zu lassen (unter Hinweis auf Art. 17 Abs. 1 Bst. f der bernischen Parteikostenverordnung PKV). 11 IV.