Es wird festgestellt, dass das Urteil des Regionalgerichts Berner Jura-Seeland vom 22. März 2017 insofern in Rechtskraft erwachsen ist, als: A.________ freigesprochen wurde von der Anschuldigung des pflichtwidrigen Verhaltens bei Unfall, angeblich begangen am 21. April 2015 um ca. 06.35 Uhr auf der Kreuzung Ausserdorfstrasse und Siselenstrasse in Siselen, herkommend von Bargen, unter Ausrichtung einer Entschädigung an A.________ von CHF 2‘155.15 für die angemessene Ausübung seiner Verfahrensrechte und unter Auferlegung der anteilsmässigen Verfahrenskosten, insgesamt bestimmt auf CHF 959.00, an den Kanton Bern. II. A.________ wird freigesprochen