Die erstinstanzlichen Verfahrenskosten wurden auf insgesamt CHF 1‘918.00 festgelegt, wobei CHF 959.00 für den Freispruch betreffend die Anschuldigung des pflichtwidrigen Verhaltens rechtskräftig ausgeschieden wurden. Bei diesem Ausgang des Verfahrens gehen die verbleibenden erstinstanzlichen Verfahrenskosten von CHF 959.00 ebenfalls zu Lasten des Kantons Bern. Die Kosten im Rechtsmittelverfahren tragen die Parteien nach Massgabe ihres Obsiegens oder Unterliegens (Art. 428 Abs. 1 StPO). Sie werden für das oberinstanzliche Verfahren auf CHF 800.00 festgelegt (Art. 24 Abs. 2 Bst. a des Verfahrenskostendekrets [VKD;