9 wendung des Grundsatzes «in dubio pro reo», von der Anschuldigung der groben Verkehrsregelverletzung, angeblich begangen am 21. April 2015 um ca. 06.35 Uhr auf der Kreuzung Ausserdorfstrasse und Siselenstrasse in Siselen, herkommend von Bargen, durch unvorsichtiges Überholen mit Unfall, freizusprechen. III. Kosten und Entschädigung