10. Würdigung der Kammer 10.1 Theoretische Grundlagen der Beweiswürdigung Die Vorinstanz hat die rechtlichen und theoretischen Grundlagen der Beweiswürdigung zutreffend wiedergegeben, worauf an dieser Stelle verwiesen werden kann (pag. 160 ff., S. 10 ff. der erstinstanzlichen Urteilsbegründung). Nach dem Grundsatz «in dubio pro reo» darf das Gericht die beschuldigte Person nicht verurteilen, wenn nach objektiver Würdigung des gesamten Beweisergebnisses nicht zu unterdrückende Zweifel an deren Schuld bestehen (vgl. Art. 10 Abs. 3 StPO).