Wenn er über Treiten und damit via die Westroute über Ausserdorf und Siselen zur Arbeit fahre, benutze er sehr wohl die Neuenburgstrasse, aber eben von Westen her. Auch deshalb komme er als Unfallverursacher nicht in Betracht, weil das Unfallfahrzeug von Osten her kam, wie die Unfallskizze der Polizei belege. Ferner macht er geltend, das von ihm eingereichte Stempeluhrprotokoll seiner Arbeitgeberin (pag. 100) belege, dass er im April 2015 nahezu immer um exakt 07.00 Uhr mit der Arbeit begonnen habe.