Eine Verwechslung der beiden Fahrzeugmodelle (Suzuki Vitara / Mitsubishi Pajero) könne daher mit überwiegender Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen werden. Weiter zeige auch ein Fotovergleich der beiden Fahrzeuge (Beilage 1), dass sich die Modelle, insbesondere bezüglich Form und Logos, deutlich unterscheiden würden, was eine Verwechslung der beiden Fahrzeugmodelle ebenfalls ausschliesse. Da der Beschuldigte zu keinem Zeitpunkt einen Mitsubishi Pajero gefahren sei, falle er als Unfallverursacher ausser Betracht. Weiter führt er aus, sein Fahrzeug weise am Heck einen dreieckigen Aufkleber mit der Aufschrift «Baby an Bord» auf.