9. Vorbringen der Verteidigung Der Beschuldigte macht zunächst geltend, C.________ (Fahrer des Sattelschleppers) habe gegenüber der Polizei vorbehaltlos ausgesagt, dass es sich beim Fahrzeug, welches ihn überholt habe, um einen Mitsubishi Pajero gehandelt habe. Dabei sei zu berücksichtigen, dass C.________ als Chauffeur viel mit Fahrzeugen zu tun haben dürfte, weshalb ihm überdurchschnittliche Fahrzeugkenntnisse attestiert werden könnten. Eine Verwechslung der beiden Fahrzeugmodelle (Suzuki Vitara / Mitsubishi Pajero) könne daher mit überwiegender Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen werden.