7. Beweismittel 7.1 Objektive Beweismittel Die Vorinstanz hat die vorhandenen objektiven Beweismittel zutreffend beschrieben; auf die entsprechenden Ausführungen kann verwiesen werden (pag. 154 ff., S. 4 ff. der Entscheidbegründung). Konkret liegen der Kammer folgende objektive Beweismittel vor: - Unfallprotokoll samt Übersichtsskizze (pag. 3 ff.) - Fotodossier der Polizei (pag. 17 ff.) - Erfassungsblatt Arbeitszeiten des Beschuldigten für den Monat April 2015 (pag. 100) - Google Maps-Auszüge der Verteidigung und der Vorinstanz (pag.