3 Als erstellt zu geltend hat vorliegend, dass sich am 21. April 2015 um ca. 06.35 Uhr ein Unfall, wie in der Anklageschrift umschrieben, ereignet hat. Der Beschuldigte bestreitet aber, Verursacher dieses Unfalls gewesen zu sein. Von der Kammer zu klären ist also die Frage, ob der Beschuldigte die in der Anklageschrift umschriebene Tat begangen hat.