6. Ausgangslage Dem Beschuldigten wird im Strafbefehl vom 16. September 2016 folgender Sachverhalt zur Last gelegt (pag. 30 f.): Der Beschuldigte überholte [am 21. April 2015 um ca. 06.35 Uhr] einen Sattelschlepper mit Auflieger mit ca. 80 km/h. Kurz vor der Einmündung in die Siselenstrasse spurte er knapp vor dem Sattelschlepper wieder ein, bremste stark ab, stellte den rechten Blinker und bog in die Siselenstrasse ab. Der Fahrer des Sattelschleppers konnte aufgrund der regelwidrigen Fahrweise des Beschuldigten nur durch ein Ausweichmanöver nach links die Kollision verhindern.