4. Oberinstanzliche Beweisergänzungen Von Amtes wegen wurde über den Beschuldigten ein aktueller Strafregisterauszug eingeholt (pag. 211 f.). Die Verteidigung reichte mit Berufungserklärung vom 7. September 2017 je eine Fotografie der Fahrzeugmodelle Suzuki Viatra (recte: Vitara) und Mitsubishi Pajero (Beilage 1) sowie eine Stellungnahme der Ehefrau des Beschuldigten vom 13. März 2017 (Beilage 2) zu den Akten.