2 2. Herrn A.________ sei eine Parteientschädigung für seine Verteidigung im erst- und oberinstanzlichen Verfahren auszurichten, wobei sein Rechtsvertreter zum gegebenen Zeitpunkt aufzufordern sei, seine Honorarnote dem Gericht einzureichen. 3. Die Verfahrenskosten des erst- und oberinstanzlichen Verfahrens seien dem Kanton aufzuerlegen.