I. des erstinstanzlichen Urteilsdispositivs). Hingegen wurde der Beschuldigte der groben Verletzung der Verkehrsregeln, begangen am 21. April 2015 um ca. 06.35 Uhr auf der Kreuzung Ausserdorfstrasse und Siselenstrasse in Siselen, herkommend von Bargen, schuldig erklärt und in Anwendung der einschlägigen Strafbestimmungen zu einer Geldstrafe von 16 Tagessätzen zu CHF 60.00, ausmachend total CHF 960.00, sowie einer Verbindungsbusse von CHF 300.00 (Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung: 4 Tage) verurteilt. Den Vollzug der Geldstrafe schob die Vorinstanz unter Ansetzung einer Probezeit von 2 Jahren auf.