Ausserdorfstrasse und Siselenstrasse in Siselen, herkommend von Bargen; dies unter Ausrichtung einer Entschädigung von CHF 2‘155.15 (inkl. Anteil Auslagen und MWSt) für die angemessene Ausübung seiner Verfahrensrechte und unter Auferlegung der anteilsmässigen Verfahrenskosten, insgesamt bestimmt auf CHF 959.00, an den Kanton Bern (Ziff. I. des erstinstanzlichen Urteilsdispositivs).