9 in anderen Fällen unter Art. 4 lit. f EM-Verordnung subsumiert werden könnte, wovon im Übrigen auch das Merkblatt Electronic Monitoring ausgeht. 17.3 Auch die Behauptung, die Vorinstanz habe seine Unterkunft auf dem Campingplatz E.________ als ungenügend taxiert, ohne diese jemals selber begutachtet zu haben (Beschwerde Ziff. 4), ist unzutreffend. Die POM hat in ihrem Entscheid vielmehr ausgeführt, es sei nicht von vornherein ausgeschlossen, dass eine Unterkunft auf einem Campingplatz den Anforderungen von Art. 4 lit.