17. 17.1 Auf die weiteren Rügen des Beschwerdeführers (angeblich willkürliche Tatsachfeststellung in Bezug auf das Vorliegen einer Arbeit; angebliche Verletzung von Art. 4 lit. f EM-Verordnung durch Ausschluss beruflicher Selbständigkeit als geregelte Arbeit; angebliche Verletzung von Art. 4 lit. c EM-Verordnung durch Ausschluss von Campingplätzen als genügende Unterkunft; willkürliche Tatsachenfeststellung, wonach der Beschuldigte nachträglich Fakten geschaffen habe, um einen Bewilligungsanspruch daraus abzuleiten) ist bei diesem Ergebnis nicht weiter einzugehen.