Aus dem Umstand, dass die von der ABaS in einem späteren Verfahrenszeitpunkt nicht mehr als zwingend erachtete Krankenkassenpolice dem Beschwerdeführer zurückgesandt wurde, kann er nichts für sich ableiten. Im Übrigen wurden auch mit der Eingabe vom 22. Dezember 2016 die einverlangten Unterlagen betreffend das neue Mietverhältnis nicht eingereicht. Electronic Monitoring setzt eine vorbehaltlose Kooperation mit den Vollzugsbehörden voraus. Dazu gehören unter anderem Ehrlichkeit, Transparenz und Zuverlässigkeit. Nur so kann das erforderliche Vertrauensverhältnis aufgebaut werden. Bei Electronic Monitoring handelt sich um ein striktes, engmaschiges Vollzugsregime. So bestimmt Art.