Zudem teilte der Beschwerdeführer der ABaS am 24. November 2016 auch mit, bereits per Ende September den Arbeitsplatz gewechselt zu haben. Der aufgrund der neuen Situation erfolgten Aufforderung der ABaS zur Einreichung weiterer Unterlagen bis 1. Dezember 2016 kam der Beschwerdeführer nur teilweise nach. Namentlich übermittelte er der ABaS lediglich die Telefonnummer des Vermieters, reichte aber den verlangten neuen Mietvertrag nicht ein.