Der Aufforderung der Abteilung Bewährungshilfe und alternativer Strafvollzug (ABaS) vom 14. Oktober 2016 zur Einreichung einer Kopie einer Beitragsrechnung oder Police der Krankenkasse sowie weiterer Unterlagen kam der Beschwerdeführer über einen Monat lang nicht nach. Erst auf Abmahnung vom 18. November 2016 hin reichte der Beschwerdeführer den verlangten "Wochenplan" sowie die Lohnabrechnung betreffend September ein, jedoch nicht die ebenfalls verlangte Lohnabrechnung betreffend Oktober 2016 (die Krankenkassenunterlagen waren inzwischen als nicht mehr zwingend bezeichnet worden).