Dieses sieht vor, dass verurteilte Personen im Anstellungsverhältnis dem Gesuch Einkommensnachweise, Arbeitsvertrag, Mietvertrag/Eigenmietwert und Krankenkassenpolice beilegen müssen. Während der Beschwerdeführer die übrigen erwähnten Unterlagen mit dem Gesuch vom 19. August 2016 einreichte (u.a. betreffend seine unbefristete Anstellung bei der Einzelfirma D.________), legte er keine Krankenkassenunterlagen bei. Der Aufforderung der Abteilung