Es gehe um seine finanzielle Existenz, weshalb er auch möglichst viele Aufträge angenommen habe. Ihm daraus einen Strick zu drehen, sei «grotesk» (Beschwerde Ziff. 4). 16.4 Vorliegend wurde dem Beschwerdeführer mit Schreiben vom 10. August 2016 das Merkblatt Vollzug von Freiheitsstrafen in der Form des Electronic Monitoring (abrufbar unter http://www.pom.be.ch/pom/de/index/freiheitsentzug-betreuung/einweisungsbehoerde/electronic_monitoring.assetref/dam/documents/POM/FB/de/ABAS/ EM_Merkblatt_FrontDoor_D.pdf) zugestellt.