In seiner Beschwerde bringe er diesbezüglich – abgesehen von der angeblich umgehend und kommentarlos retournierten Krankenkassenpolice – nichts vor. In Anbetracht der mehrmaligen Verletzung seiner Mitwirkungspflicht könne nicht ernsthaft davon ausgegangen werden, dass er fähig sei, sich während einer gewissen Zeit einem genau geregelten Tagesprogramm zu unterziehen. Folglich sei davon auszugehen, dass er der Belastung des Vollzugs in EM nicht gewachsen sei.