15. 15.1 Der Beschwerdeführer rügt – wie bereits vor der Vorinstanz – eine Verletzung seines Anspruchs auf rechtliches Gehör durch die ASMV. Er bemängelt, die ASMV habe sich nicht mit seiner geltend gemachten Selbständigkeit auseinandergesetzt, sondern lapidar festgestellt, er könne keine andere Arbeit nachweisen, was ausserdem willkürlich und tatsachenwidrig sei (Beschwerde Ziff.