Die ABaS stellte fest, dass seine im August 2016 gemachten Angaben nicht mehr gälten und setzte ihm Frist bis am 1. Dezember 2016, um den neuen Arbeitsvertrag, die Lohnabrechnung von Oktober 2016 und den Mietvertrag bei ihr einzureichen. Der Beschwerdeführer reichte daraufhin folgende Unterlagen ein: einen befristeten Arbeitsvertrag der Firma F.________ vom 7. November 2016 für die Zeit vom 08. November 2016 bis am 31. Dezember 2016, einen Tages-Rapport vom 4. November 2016 über einen 15- tägigen Arbeitseinsatz vom 17. Oktober 2016 bis am 7. November 2016, zwei Wochenpläne sowie die