14. Hinsichtlich des Verfahrensablaufs kann in tatsächlicher Hinsicht auf die nachfolgend zitierten, zutreffenden und unbestrittenen Feststellungen der Vorinstanz (E. 5) verwiesen werden: «[...] Mit Gesuch vom 19. August 2016 beantragte der Beschwerdeführer, es sei ihm die Sondervollzugform des EM zu gewähren. Er begründete sein Gesuch damit, er arbeite seit 15 Monaten in ungekündigter Stellung, welche er nicht verlieren wolle. Er habe zudem hohe finanzielle Verpflichtungen gegenüber seiner Familie. Hierzu legte er u.a. den Arbeitsvertrag der EF D.________ vom 4./6. Mai 2015 sowie einen Mietvertrag __