Gegenstand Beschwerde gegen den Entscheid der Polizei- und Militärdirektion des Kantons Bern vom 25. April 2017 (2017.POM.105) Erwägungen: I. Prozessgeschichte 1. A.________ (nachfolgend: Beschwerdeführer) wurde mit Urteil des Regionalgerichts Berner Jura-Seeland PEN 2015 623 vom 13. Juni 2016 rechtskräftig zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von 320 Tagen verurteilt. 2. Mit Gesuch vom 19. August 2016 ersuchte der Beschwerdeführer um Gewährung des Strafvollzugs in Form des Electronic Monitoring (EM) (Akten ASMV pag. 16 ff.).