24 VII. Dispositiv Die 2. Strafkammer erkennt: I. Es wird festgestellt, dass das Urteil des Regionalgerichts Berner Jura-Seeland vom 9.2.2017 insoweit in Rechtskraft erwachsen ist, als: 1. A.________ freigesprochen wurde, von der Anschuldigung des betrügerischen Missbrauchs einer Datenverarbeitungsanlage, angeblich begangen zum Nachteil von E.________ sel. durch folgende Bargeldbezüge: 1.1 am 24.5.2014, um 12.09 Uhr am Postomat Biel-Mett in 2504 Biel/Bienne, in der Höhe von CHF 1‘000.00;