Oberinstanzlich unterliegt der Beschuldigte vollumfänglich. Entsprechend hat er die oberinstanzlichen Verfahrenskosten von CHF 800.00 zu tragen. 18.1 Verfahrenskosten Widerrufsverfahren Die Kosten für das erstinstanzliche Widerrufsverfahren von CHF 300.00 sowie die Kosten für das oberinstanzliche Widerrufsverfahren, bestimmt auf CHF 300.00, werden dem Beschuldigten zur Bezahlung auferlegt.