Zum Vorleben des Beschuldigten und dessen persönlichen Verhältnissen ist nur wenig bekannt. Er ist in Mazedonien geboren und besitzt in der Schweiz eine Niederlassungsbewilligung C. Aktuell ist der Beschuldigte verheiratet und lebt gemeinsam mit seiner Ehefrau und den drei gemeinsamen Kindern zusammen. Er hat zwei weitere, erwachsene Kinder aus einer früheren Ehe, für welche er nicht mehr unterhaltspflichtig ist. Der Beschuldigte ist als Maurer bei der L.________ AG angestellt (pag. 488; pag. 385, Z. 1 ff.).