Der Grenzübergang war vom Beschuldigten bereits von weit her ersichtlich und er erkannte diesen auch als solchen. Entgegen seinen Behauptungen beabsichtigte er nicht, vor dem Grenzübergang zu wenden und auf seine Kollegen zu warten. Er wollte als Fahrer seines Personenwagens in die Schweiz einreisen. Am Grenzposten auf Schweizer Staatsgebiet wurde der Beschuldigte vom Grenzwächter H.________, der an der offenen Türe der Kabine des Grenzposten stand, angehalten und nach zu deklarierender Ware gefragt. Der Beschuldigte gab an, 5 kg