_ allerdings auf die Einreichung einer Berufungserklärung, weshalb das Urteil des Strafgerichts des Kantons Basel-Stadt vom 6.1.2016 in Rechtskraft erwuchs (vgl. edierte Akten ES.2015.429). Schliesslich ist die Argumentation des Beschuldigten, er wäre nicht so dumm, ohne Berechtigung zu fahren, weil er kurz davor gestanden sei, einen Lernfahrausweis beantragen zu können (pag. 378, Z. 33 ff.; (vgl. S. 5 des Verhandlungsprotokolls, edierte Akten ES.2015.429), nicht überzeugend. Denn dem Beschuldigten wurde bereits am 20.2.2003, mithin rund 11 1/2 Jahre vor der Tat, der Führerausweis für die Schweiz aberkannt.